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Windkraft oder Photovoltaik in Biosphärenparks erlaubt?

Zum ersten Mal hat sich ein Nationalkomitee mit allen vier erneuerbaren Energieressourcen, also Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft, auseinandergesetzt und Regeln erarbeitet. Das Papier hat national wie international entsprechend großes Aufsehen erregt.

Sonnenstrahlen blitzen durch den Wald. Foto: BMLFUW Alexander Haiden
Foto: BMLFUW Alexander Haiden BMLFUW Alexander Haiden

Der Klimawandel stellt für unsere Gesellschaft eine in ihrer Dimension noch nie dagewesene Herausforderung dar. Das im Klimaschutzabkommen von Paris (2015) gesteckte Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen, macht tiefgreifende Veränderungen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen notwendig. Dazu gehören vor allem der weitgehende Ausstieg aus den fossilen Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die so genannte „Energiewende“, sprich den Aufbau eines zukunftsfähigen Energiesystems basierend auf erneuerbaren Energieträgern, bietet auch den heimischen Biosphärenparks „Großes Walsertal“, „Wienerwald“ und „Salzburger Lungau und Kärntner Nockberge“ gute Chancen zu ihrer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung.

Allerdings stellt dies die Biosphärenparkregionen auch vor neue Herausforderungen, da mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Raumnutzungsansprüche verbunden sind, die mit dem Naturschutz in Konflikt stehen und sich auf das Landschaftsbild auswirken können. Dabei bergen Wind- und Wasserkraft sowie großflächige Fotovoltaik-Anlagen aufgrund der baulichen Eingriffe wohl das größte Konfliktpotential.

Allerdings bringt die Nutzung erneuerbarer Energieformen in Bezug auf die Einhaltung der Naturschutzziele auch Synergien, wie etwa die Dämpfung des Klimawandels durch die Nutzung der erneuerbaren Energieformen, z.B. durch die Inwertsetzung von aus der Landschaftspflege stammender Biomasse. Eine veränderte Freiflächennutzung durch technische Anlagen zur Energieerzeugung (etwa durch Windkraft, Fotovoltaik-Großanlagen, Wasserkraftnutzung) oder großflächigen Monokulturen im Energiepflanzenanbau können zu erheblichen Beeinträchtigungen der Ökosysteme und des Landschaftsbildes und damit zu einem Qualitätsverlust der Biosphärenparks führen. Darüber hinaus können derartige Eingriffe Konflikte mit der Bevölkerung auslösen.

Da Fragen zu erneuerbaren Energien nun auch vermehrt in den heimischen Biosphärenparks auftreten, hat das Österreichische MAB-Nationalkomitee ein Positionspapier mit nationalen und internationalen ExpertInnen erarbeitet.

Die generelle Empfehlungen umfassen die Erarbeitung eines Energie- und Mobilitätskonzeptes, oberste Proirität gilt der Reduktion des Energieverbrauches, konsequenter Ersatz von fossiler Energie durch erneuerbare Energie, Einbindung in die Bildungsarbeit, Abstimmung mit dem MAB-Nationakomitee, Bevorzugung von Erdkabeln, Vorrang für regionale Betreiber und Vorreiterrolle annehmen.

Weiters wurden spezifische Empfehlungen für die einzelnen erneuerbaren Energieträger - Windenergie, Fotovoltaik, Biomasse und Wasserkraft - ausgearbeitet. Im wesentlichen können sie in Kernzonen nicht erreichtet werden. Zudem sind Kleinanlagen zu bevorzugen.