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bellaflora setzt Grenze für Pestizide

Bisher gab es im Gartenbau keine klaren Richtlinien über Rückstands-Grenzwerte. Ein neuer Grenzwert­katalog soll Klarheit bringen und diesem Zustand ein Ende setzen.

im Bild von links nach rechts: Mag. Dominik Linhard, Projektkoordinator GLOBAL 2000; Mag. Isabella Hollerer, Leitung Nachhaltige Entwicklung bellaflora und Mag. Alois Wichtl, Geschäftsführer bellaflora. Foto: Bellaflora/APA/Tanzer 2017_03_13_bellaflora_apa_tanzer_spoe2738-2

Der Weltmarkt für Blüh- und Grünpflanzen ist unübersichtlich und oft ist nicht bekannt, welche Pestizide bei der Pflanzenproduktion zum Einsatz gekommen sind. Bellaflora will in den kommenden Jahren gemeinsam mit den Pflanzenlieferanten -  überwiegend österreichische Gärtnereien - den Einsatz von Pestiziden in der Pflanzenkultivierung signifikant reduzieren. 

Magische Zahl 4
Dreh- und Angelpunkt dieses Programmes ist der neu geschaffene Grenzwertkatalog. Für die Ausarbeitung dieses Katalogs hat GLOBAL 2000 jene 550 Pestizide bewertet, die besonders intensiv im Gartenbau genutzt werden und/oder besonders bedenkliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben.
Auf Basis der Pesticide Properties Data Base der University of Hertfordshire/UK haben die Experten der Umweltschutzorganisation jedem Wirkstoff einen Indikator zwischen 0 und 1 zugewiesen. Je näher der Wert bei 0 liegt, umso besser, je näher bei 1, umso schlechter. Die Indikatoren aller auf einer Pflanze gefundenen Wirkstoffe werden summiert, woraus sich die Gesamtbelastung ergibt.

„Der bellaflora Grenzwertkatalog schreibt vor, dass die Summe der Belastungen unabhängig von der Anzahl der Wirkstoffe auf einer Pflanze den Wert 4 nicht überschreiten darf“, erklärt Mag. Isabella Hollerer, Leitung Nachhaltige Entwicklung bei bellaflora. Es kann also vorkommen, dass bei einer Pflanze das Ergebnis trotz des Einsatzes mehrerer Wirkstoffe weit unter dem Grenzwert liegt, wogegen bei einer anderen schon wenige Wirkstoffe ein Alarmzeichen sein können.

Hollerer: „Uns ist wichtig, die Gesamtbelastung für die Menschen und die Umwelt zu reduzieren. Es greift zu kurz, sich nur auf einige wenige Wirkstoffe oder Produktkategorien zu konzentrieren.“  Deshalb umfasst der Grenzwertkatalog auch das gesamte bellaflora Pflanzensortiment. Einzige Ausnahme sind biologisch kultivierte Pflanzen, wo die Richtlinien der biologischen Landwirtschaft Anwendung finden. Um das unterschiedliche Risikopotential der Wirkstoffe zu verdeutlichen, haben die Experten von GLOBAL 2000 zusätzlich zu dem Grenzwert für die Summenbelastungen ein Listensystem entwickelt, das eine Watchlist und eine Blacklist umfasst:

Die Blacklist definiert Wirkstoffe, die aufgrund ihrer besonders negativen Effekte bei Pflanzen für bellaflora grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies betrifft Pestizide mit einem Index von 0,8 oder höher, solche, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als extrem gefährlich für Menschen eingestuft werden, und solche, die extrem giftig für Bestäuber sind.

Die Watchlist dagegen zählt Wirkstoffe auf, die aufgrund ihrer bedenklichen Eigenschaften einen Mindestwert von 0,7 erreichen, stark giftig für Bestäuber sind oder von der EU als Substitutionskandidaten ausgemacht wurden. Diese Wirkstoffe sind für bellaflora Pflanzen zugelassen, stehen aber unter besonderer Beobachtung und sollen nur in sehr geringem Maß oder besser gar nicht eingesetzt werden.

„Es ist wichtig zu wissen, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Wirkstoffe – auch jene auf der Watchlist und der Blacklist – in den Produktionsländern grundsätzlich zugelassen sind. Die Gärtnereien handeln also durchaus im Rahmen der Gesetze“, betont Hollerer. „Im Sinne des Vorsorgeprinzips geht bellaflora wesentlich weiter als das Gesetz und legt strengere Maßstäbe an.“ Diese Maßstäbe beziehen sich vorrangig auf folgende Kriterien:

  • Giftigkeit für Menschen, Säugetiere, Vögel, Fische, Wasserorganismen, Bienen und Regenwürmer
  • Potential zur Anreicherung in organischem Gewebe
  • Verweildauer im Boden
  • Verweildauer im Wasser


Selbstkontrolle zur Verbesserung

GLOBAL 2000 Projektkoordinator Mag. Dominik Linhard. „Wir haben die Richtlinien so konzipiert, dass sie von Lieferanten und Produzenten als Werkzeug für ihre tägliche Arbeit genutzt werden können.“ Im Februar 2017 hat bellaflora alle Pflanzenlieferanten über den neuen Grenzwertkatalog informiert und eingeladen, diesen ab sofort in den Kulturen anzuwenden. Zur einfachen Indexberechnung stellt bellaflora ein Tool zur Verfügung, mit dem die Berechnung der eingesetzten Wirkstoffe selbstständig ermittelt werden kann. So weiß der Gärtner auf einen Blick, welchen Wert er bei Einsatz der gewählten Wirkstoffe erreichen wird, und kann bei Bedarf schon im Vorfeld auf andere Produkte umsteigen. Gleichzeitig respektiert bellaflora natürlich, dass man in Pflanzenkulturen nicht von heute auf morgen alles kompromisslos verändern kann, und räumt allen Lieferanten eine einjährige Umstellungszeit ein.

Ungeachtet dieser Umstellungszeit hat bellaflora bereits mit laufenden Beprobungen und Analysen zum Nachweis der Grenzwerte begonnen. Dazu haben die Qualitätsmanager des Unternehmens detaillierte Listen erstellt, die ausweisen, wann welche Pflanzen in den Markt kommen und wie viele davon einer Probe zu unterziehen sind. Die Probenentnahme erfolgt durch Mitarbeiter von bellaflora, die Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor. Die Lieferanten werden anschließend über die bei der Prüfung festgestellten Werte informiert, sodass sie profunde Daten haben, um an einer weiteren Reduktion der Pestizidbelastung zu arbeiten. Zu Beginn orientiert sich Bellaflora am Maximalwert 4, der wir in den folgenden Jahren schrittweise weiter gesenkt werden soll. 

Weitere Informationen: www.bellaflora.at