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Nachhaltige Berichterstattung: Chancen und Herausforderungen

In Österreich sind 120 Unternehmen betroffen.

v.l.n.r: Mag. Daniela Knieling, GF respACT;  DI Georg Rogl, EY; Daniela Werdecker, Palfinger AG; Leo Hauska, Hauska & Partner; Dr. Tanja Daumann, RZB AG
v.l.n.r: Mag. Daniela Knieling, GF respACT; DI Georg Rogl, EY; Daniela Werdecker, Palfinger AG; Leo Hauska, Hauska & Partner; Dr. Tanja Daumann, RZB AG respact-haeusler_6125718

Etwa 45 interessierte UnternehmensvertreterInnen trafen sich am 6. Dezember 2016 zum Erfahrungsaustausch, der von Ernst & Young, Hauska und Partner sowie respACT, der Unternehmensplattform für verantwortungsvolles Wirtschaften.

Laut einer Studie von Ernst & Young erstellten 26% der Top-100 Unternehmen in Österreich 2015 einen Nachhaltigkeitsbericht. Sieht man sich den Prime Market an, so berichten 51% der börsennotierten Unternehmen in Österreich. DI Georg Rogl, Senior Senior Manager bei EY im Bereich Climate Change & Sustainability Services, sprach von etwa 120 Unternehmen, die laut einer Erhebung von EY in Österreich von der EU Richtlinie betroffen sind. Betroffen sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen (PIEs) mit mehr als 500 MitarbeiterInnen. Für den Umfang gibt es keine verpflichtenden Vorgaben. Als Empfehlung gilt die Orientierung an international anerkannte Rahmenwerke, insbesondere den Standards der Global Reporting Initiative.

Eine externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer erfolgt nur dahingehend, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte Bericht vorgelegt wurden. Die inhaltliche Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des gesonderten Berichts erfolgt durch den Aufsichtsrat, alle Mitglieder des Vorstandes müssen diesen unterzeichnen.

Erklärung im Lagebericht oder gesonderter Nachhaltigkeitsbericht möglich?
Wie muss der Nachhaltigkeitsbericht offengelegt werden? Entweder es gibt eine Erklärung im Lagebericht oder einen gesonderter Bericht, z.B. Nachhaltigkeitsbericht. Dieser kann mit dem Lagebericht bis zu 9 Monate nach Bilanzstichtag offengelegt werden. Eine Befreiung ist für Unternehmen vorgesehen, die in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in der EU einbezogen sind, in dem die entsprechenden Angaben erfolgen (Konzernklausel).

Das Prinzip Wesentlichkeit gilt für inhaltliche Schwerpunkte
Welche Inhalte sind offenzulegen? Die zu berichtenden Belange und Informationen sind auf Grundlage der Wesentlichkeit für das Unternehmen zu identifizieren. Bei der Auslassung von Angaben zu einzelnen Belangen muss dies begründet werden (“Comply or explain“-Ansatz). Die Unternehmen müssen aufzeigen, wie sie den wesentlichen ökologischen und klimapolitischen Herausforderungen Rechnung tragen, was sie im Bereich ArbeitnehmerInnen bzw. in Sozialbelangen tun bzw. welche Schritte zur Achtung der Menschenrechte und gegen Korruption & Bestechung sie setzen. Genauso soll die jeweilige Diversitätsstrategie des Unternehmens dargelegt werden (das betrifft Unternehmen, für die zusätzlich der Corporate Governance Code Gültigkeit hat, also große börsennotierte Unternehmen). Dazu zählen beispielsweise Daten über die Vielfalt der MitarbeiterInnen bzw. wie die Unternehmensführung diese fördert. Rogl wies darauf hin, dass die GRI-Standards Orientierung bieten, um die wesentlichen Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts durch eine Wesentlichkeitsanalyse zu bestimmen. Es existiert ein Überleitungsdokument zwischen den Anforderungen der NFI-Richtlinie und den GRI G4 Leitlinien.

Tipps aus der Praxis von RZB und Palfinger
Dr. Tanja Daumann, Nachhaltigkeitsmanagerin RZB AG und Daniela Werdecker, Corporate Communications & IR, Head of Sustainability Management, Palfinger AG. Tanja Daumann sieht die RZB gut vorbereitet, weil sie bereits seit fünf Jahren einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI G4 legt Offen ist für sie der Umfang der Berichtspflicht, beispielsweise im Bereich Lieferkette bzw. ob die angegebene MitarbeiterInnenzahl sich auf Vollzeitäquivalente bezieht. Aus Sicht von Daniela Werdecker ändert sich für Palfinger durch die Richtlinie wenig; die Nachhaltigkeitsinformationen werden in einem integrierten Geschäftsbericht veröffentlicht. Konkretere Anforderungen wie die Veröffentlichung von Enerergieverbrauch oder Beschäftigungsentwicklung hätten aus ihrer Sicht als Teil des österreichischen Gesetzestexts Sinn gemacht. Palfinger wird 2018 auf GRI Standards umsteigen.

respACT  wird auch 2017 wieder Arbeitsgruppen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und –kommunikation organisieren.