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Strategie zur Klimawandelanpassung

Die überarbeitete und von der Bundesregierung beschlossene Strategie umfasst 120 konkrete Handlungsempfehlungen in 14 Aktivitätsfeldern.

Das Cover der Broschüre mit dem Titel

Sie bildet den österreichweit geltenden Handlungsrahmen für eine erfolgreiche Anpassungspolitik und gliedert sich in zwei Teile:

  1. den „Kontext“ als strategischen Rahmen mit Basisinformationen sowie
     
  2. den „Aktionsplan“ mit detaillierten Handlungsempfehlungen für die 14 Aktivitätsfelder Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Tourismus, Energie – Fokus Elektrizitätswirtschaft, Bauen und Wohnen, Schutz vor Naturgefahren, Krisen- und Katastrophenmanagement, Gesundheit, Ökosysteme/Biodiversität, Verkehrsinfrastruktur inkl. Aspekte der Mobilität, Raumordnung, Wirtschaft, Stadt – urbane Frei- und Grünräume.

Die wesentlichen Eckpunkte aus dem Kapitel "Wirtschaft":

Auf Basis von Versicherungsdaten wird für Österreich zwischen 1980 und 2020 ein Gesamtschaden durch extreme Wetterereignisse von 15,6 Mrd. Euro geschätzt (EEA und NatCatSERVICE 2022). Dazu kommen noch indirekte Folgeeffekte, die mitunter weitaus größer sein können als die direkten Kosten für die Instandsetzung geschädigter Anlagen. Die zunehmende Schadenswahrscheinlichkeit kann eine Anpassung von Versicherungsprämien und Selbstbehalten zur Folge haben.

Übergeordnetes Ziel des Aktivitätsfelds Wirtschaft ist die Erhöhung der Resilienz von Produktion und Handel durch Minimierung der klimawandelbedingten Risiken sowie Entwicklung von klimafreundlichen und anpassungsfördernden Produkten und Dienstleistungen.

Empfohlen werden sogenannte Klimarisikoanalysen die sich  an bestehenden Rahmenwerken wie an den Empfehlungen der Taskforce on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) und den regulatorischen Vorgaben, wie der EU-Taxonomie, orientieren. Darüber hinaus sollte die Resilienz des eigenen Betriebsstandorts erhöht werden: Schutz des Personals und des laufenden Betriebs vor extremen Wetterereignissen (Starkregen und Hochwasser, Hitze, Stürme und Hagel) sowie zur Sicherstellung der Energieversorgung inklusive Prüfung und Anpassung (bzw. Erstellung) von betrieblichen Notfallplänen und Frühwarnsystemen.

Darüber hinaus sollen klimabedingte Risiken entlang der Wertschöpfungskette verstärkt beobachtet werden um Ausfälle zu vermeiden. Die Entwicklung von klimafreundlichen, anpassungsfördernden Produkten, technischen Verfahren und Dienstleistungen soll forciert bzw. entwickelt werden, wie zum Beispiel Verfahren, die auf eine Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz abzielen oder die Kreislaufwirtschaft fördern. Dazu zählen aber auch sturm- und hochwassersichere Bauweisen oder die Nutzung alternativer Finanzierungsmodelle.

Die Regierung will die Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Innovation in diesem Sinne optimieren und sieht die Notwendigkeit einer laufenden Weiterentwicklung und Etablierung von Risikoabschätzungsverfahren für sämtliche Wirtschaftstätigkeiten (Finanz- und Realwirtschaft) unter Berücksichtigung von Klimaszenarien und Transformationsrisiken. Dabei sollen die Vorgaben des Europäischen Green Deals auf Österreich verstärkt heruntergebrochen und an die verantwortlichen Stellen kommuniziert werden.

Die Anpassungsstrategie wurde am 3. April 2024 vom Ministerrat verabschiedet und wird nun den Ländern anlässlich der Konferenz der Landesklimaschutzreferenten zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt.

Zum Executive Summary der Klimaanpassungsstrategie.

Zur Langversion der Klimaanpassungsstrategie.