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Landesumweltanwälte für EU-Renaturierungsgesetz

Chance, damit sich Ökosysteme erholen können.

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Foto: migaj-yui5vfkhuzs-unsplash

Biodiversitätskrise trifft Österreich hart - Geplanter EU-Rechtsakt soll nicht weiter ausgehöhlt werden - Artikel 4 und 9 zur Wiederherstellung von Ökosystemen sind notwendig.

In einem offenen Brief haben sich die neun heimischen Landesumweltanwälte und -innen vergangenen Sonntag für das umstrittene EU-Renaturierungsgesetz eingesetzt. Dies stelle die Chance schlechthin dar, dass sich die gestörten und zerstörten Ökosysteme erholen können. Nur so stehe ein starker gesetzlicher Rahmen zur langfristigen Sicherung unserer Lebensgrundlagen auch kommenden Generationen zur Verfügung.

Der Brief der Umweltanwälte

Die neun österreichischen Umweltanwälte und Umweltanwältinnen vertreten nachdrücklich die Position, dass ein starkes EU-Renaturierungsgesetz die Chance schlechthin darstellt, dass sich die von uns Menschen gestörten und zerstörten Ökosysteme erholen können und als künftige Lebensgrundlage unabdingbar sind.
Wir appellieren daher an sämtliche Entscheidungsträger:innen, sich für ein starkes Renaturierungsgesetz einzusetzen, das der Einigung (allgemeinen Ausrichtung) des Rates über den Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vom 20. Juni 2023 entspricht. Nur so steht ein starker gesetzlicher Rahmen zur langfristigen Sicherung unserer Lebensgrundlagen auch kommenden Generationen zur Verfügung.
Österreich befindet sich in der glücklichen Lage, als kleines Land mit einer Erstreckung vom Rand der pannonischen Tiefebene bis in hochalpine Lagen eine unglaublich hohe Biodiversität zu beherbergen, was auch eine große Verantwortung zu deren Erhaltung mit sich bringt. Zugleich stellen Klima- und Biodiversitätskrise große Herausforderungen dar.
Eine Zwischenbilanz der GeoSphere Austria zeigt, dass 2023 mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eines der fünf wärmsten Jahre in Österreichs 256-jähriger Messgeschichte wird. Der September 2023 wurde aufgrund fehlender Kaltlufteinbrüche zum wärmsten der Messgeschichte Österreichs: Im Vergleich zum Klimamittel 1991-2020 war er im Tiefland um 3,2 °C wärmer und auf den Bergen um 4,2 °C.

Moorflächen zerstört, Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind beeinträchtigt. Österreichs Natur ist heute in keinem günstigen Zustand.

  1. Mehr als 80% der FFH-geschützten Arten und Lebensräume sind in keinem günstigen Erhaltungszustand.
  2. 90% der ursprünglich vorhandenen Moorflächen wurden bereits stark beeinträchtigt oder zerstört.
  3. Der Flächenverbrauch in Österreich liegt bei über elf Hektar pro Tag. Das bedeutet mehr als 16 Fussballfelder täglich und damit negatives europäisches Spitzenfeld.
  4. Nur noch 15% der Flüsse in Österreich sind in einem sehr guten ökologischen Zustand.

Biodiversitätskrise betrifft Österreich stark – EU Renaturierungsgesetz wird begrüßt

Österreich kämpft daher womöglich mehr noch als andere EU-Mitgliedsstaaten mit der Klimakrise und der Biodiversitätskrise. Zu ihrer Lösung wird mit der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (EURenaturierungsgesetz - Nature Restoration Law3) ein rechtliches Schlüsselinstrument derzeit diskutiert.

Österreichs Landesumweltanwälte für starkes EU-Renaturierungsgesetz

Im kommenden Trilog der EU zum Renaturierungsgesetz sollen Abänderungen diskutiert werden, die u.a. die Verpflichtungen zur Wiederherstellung auf ausgewiesene Natura 2000 Gebiete beschränken und landwirtschaftliche Gebiete von den Wiederherstellungszielen überhaupt ausnehmen sollen. Konkret sind dies laut dem ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission (in deutscher Sprache) die

  • Art. 4: Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen
  • Art. 9: Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme

Mit diesen Abänderungen würde aus Sicht der österreichischen Umweltanwälte und Umweltanwältinnen die zentrale Zielsetzung des Gesetzesvorhabens beschädigt, der Flächenschutz marginalisiert und die Wiederherstellung intakter Ökosysteme massiv erschwert.

Wir appellieren daher an sämtliche Entscheidungsträger:innen, sich für ein starkes Renaturierungsgesetz einzusetzen, das der Einigung (allgemeinen Ausrichtung) des Rates über den Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vom 20. Juni 2023 entspricht. Nur so steht ein starker gesetzlicher Rahmen zur langfristigen Sicherung unserer Lebensgrundlagen und der Ernährungssicherheit auch kommenden Generationen zur Verfügung.

Gegen Abschwächungen im „Trilog“ der EU – Landeseinrichtungen in Österreich für Renaturierungsgesetz im Sinne der Einigung (allg. Ausrichtung) des Rates vom 20.6.23
Die österreichischen Umweltanwälte und Umweltanwältinnen vertreten nachdrücklich die Position, dass ein starkes Renaturierungsgesetz die Chance schlechthin darstellt, dass sich die von uns Menschen gestörten und zerstörten Ökosysteme erholen können, und nur damit die künftige Landwirtschaft mit der Natur und nicht gegen die Natur ausgerichtet werden kann.
Eine intakte Natur ist unsere Lebensgrundlage, gesunde Ökosysteme speichern Kohlenstoff und Wasser zur Abwehr der Klimakrise und Schutz der Biodiversität sichert Resilienz gegenüber Hochwässern, Hitze- und Dürreperioden.

Das Nature Restoration Law bietet auch Entwicklungschancen: Im Rahmen der Energiewende besteht die Möglichkeit, Renaturierungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass die ökologische Vielfalt durch gezielte Maßnahmen (Moorschutz,
Ausgleichsflächen, Rückzugsinseln, Korridore) gesichert wird.

Was sind Landesumweltanwälte? – Unabhängige Einrichtungen der Bundesländer

Österreichs Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften sind unabhängige Einrichtungen der Bundesländer. Sie setzen ihre Fachkompetenz zur Lösung von Umweltproblemen ein und stehen damit als kompetente Partner für Politik, Verwaltung, BürgerInnen, Bürgerinitiativen,
NGOs und Projektwerber zur Verfügung.

Der Brief der Landesumweltanwälte im Original.