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Nachhaltige Fonds werden tatsächlich grüner

Eine gemeinsame Analyse der AK OÖ und Cleanvest zeigt, dass weniger Greenwashing stattfindet.

Eine grüne Pflanze sprießt aus einem kleinen Haufen Geld
Trägt ein Fonds im Namen Begriffe wie ESG (Environmental, Social, Governance), Nachhaltig oder Green, muss mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens tatsächlich in nachhaltige Anlagen investiert werden. Foto: Jin Yun / Unsplash

Seit 2021 müssen Fonds mit Nachhaltigkeitsbezug entsprechend gekennzeichnet sein. Unklare Vorgaben ließen jedoch bisher viel Spielraum für sogenanntes Greenwashing. Eine neue Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat nun zu mehr Transparenz geführt – mit sichtbaren Verbesserungen, wie die aktuelle Analyse zeigt.

Seit Mai 2025 gilt europaweit: Trägt ein Fonds im Namen Begriffe wie ESG (Environmental, Social, Governance), Nachhaltig oder Green, muss mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens tatsächlich in nachhaltige Anlagen investiert werden. Diese klare Vorgabe zeigt Wirkung – laut der Analyse von insgesamt 256 Fonds sind solche mit ESG-Bezug im Namen messbar nachhaltiger geworden und verzichten mittlerweile vollständig auf Investitionen in Kohle, Öl & Gas oder Rüstung.

Raiffeisen und Erste Bank an der Spitze

An die Spitze der nachhaltigen Fonds – nach 23 Hauptkriterien mit 122 Unterkriterien der Arbeiterkammer bewertet – wurde heuer erstmals ein Fonds der Raiffeisen am besten bewertet, bislang lag einer von Erste Bank und WWF an der Spitze. Die Kriterien hat die AK gemeinsam mit Nachhaltigkeitsexpert*innen von ESG Plus und deren Plattform CLEANVEST.org entwickelt.

Der Raiffeisen-Fonds ist gemäß EU-Offenlegungsverordnung als Artikel 8-Fonds („hellgrün“) klassifiziert. Er berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte, ohne sie zum alleinigen Ziel zu machen. Der Erste-Fonds bleibt als Artikel 9-Fonds in der höchsten Nachhaltigkeitskategorie („dunkelgrün“), da er konkrete Nachhaltigkeitsziele verfolgt.

Bemerkenswert: Acht der zehn Top-Fonds tragen zusätzlich das österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte (UZ49).

Drei Kategorien von Finanzprodukten

Sonstige Finanzprodukte: Fonds, die nach Artikel 6 klassifiziert werden, gelten als „normale“ Fonds und legen keinen oder keinen offiziellen Wert auf Umwelt- oder Ethikaspekte. Hellgrüne Finanzprodukte: Fonds gemäß Artikel 8 berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte bei der Auswahl ihrer Anlageinstrumente. Manchmal werden diese Art Fonds auch als ESG-Produkte beworben. Dunkelgrüne Finanzprodukte: Fonds mit einer Artikel 9-Klassifizierung müssen mit ihren Anlageinstrumenten explizite Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Das können zum Beispiel die Reduktion von CO2-Emissionen oder soziale Verbesserungen sein.

Nicht alle „grünen“ Fonds sind wirklich nachhaltig

Trotz der neuen Regeln können sich Fonds ohne ESG-Begriff im Namen weiterhin selbst als nachhaltig einstufen (Artikel 8), auch wenn sie in fossile Energie, Rüstung oder Lebensmittelkonzerne wie Nestlé investieren. Anlegerinnen und Anleger sollten sich daher nicht alleine auf eine Artikel 8-Einstufung verlassen, wenn sie wirklich nachhaltig investieren wollen.

Alle Details und Fondsbewertungen sind hier abrufbar.