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Regeln für haltbarere Produkte

EU-Parlament gab grünes Licht für Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Produkthaltbarkeit und Unterbindung irreführender Angaben.

Abstimmung im EU Parlament.
Foto: European Union 2023 Source EP

Verbot allgemeiner, unbegründeter Umweltaussagen.

Produktlebensdauer darf nicht durch Gestaltung von vornherein begrenzt werden.

Produkte sollten auch mit Ersatzteilen und Materialien anderer Hersteller noch gut funktionieren.

Mit 544 zu 18 Stimmen bei 17 Enthaltungen nahm das Plenum den Vorschlag für eine neue Richtlinie an, die die Verbraucherinnen und Verbraucher im Hinblick auf den ökologischen Wandel stärken soll. Die Vorschriften sollen ihnen vor allem helfen, sich für umweltfreundliche Erzeugnisse zu entscheiden, aber auch die Unternehmen dazu bewegen, haltbarere und nachhaltigere Produkte anzubieten. 

Verbot irreführender Werbung und allgemeiner Umweltaussagen

Illustration eines
Umweltbezogene Angaben sollen künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn die beanspruchte hervorragende Umweltleistung des Produkts detailliert nachgewiesen wird. Foto: Olivier Le Moal / Adobe Stock
Das vom Parlament gebilligte Verhandlungsmandat sieht vor, dass allgemeine umweltbezogene Angaben wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn die beanspruchte hervorragende Umweltleistung des Produkts detailliert nachgewiesen wird. Außerdem sollen Umweltaussagen verboten werden, die ausschließlich auf der Grundlage von Emissionsausgleichssystemen getroffen werden. Das Gleiche gilt für andere irreführende Praktiken, z. B. Behauptungen über das gesamte Produkt, die nur auf einen Teil des Produkts zutreffen, oder Behauptungen, dass Produkte eine bestimmte Zeit lang halten oder mit einer bestimmten Intensität verwendet werden können, obwohl dies nicht der Fall ist.

Zur Vereinfachung der Produktinformationen will das Parlament nur noch Nachhaltigkeitssiegel zulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite eingeführt wurden.

Kampf gegen geplanten Verschleiß

Damit Produkte länger halten, will das Parlament Konstruktionsmerkmale verbieten, die die Lebensdauer eines Produkts einschränken oder bewirken, dass es schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert. Außerdem sollte es den Herstellern nicht gestattet sein, die Funktionalität eines Produkts einzuschränken, wenn es mit Materialien, Ersatzteilen oder Zubehör (z. B. Ladegeräten oder Tintenpatronen) anderer Unternehmen verwendet wird.

Damit sich die Kundschaft für haltbarere und besser reparierbare Produkte entscheidet, muss sie vor dem Kauf über mögliche Reparatureinschränkungen informiert werden. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten ein neues Garantiezeichen vor, das nicht nur die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie, sondern auch die Dauer möglicher Garantieverlängerungen angibt, die die Hersteller anbieten. So könnte man hochwertige Produkte hervorheben und die Unternehmen dazu bewegen, stärker auf Haltbarkeit zu setzen.

„In Zukunft zieht die Industrie keinen Nutzen mehr daraus, dass sie Konsumwaren herstellt, die kurz nach Ablauf der Garantiezeit nicht mehr funktionieren. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in klarer Form über Reparaturmöglichkeiten und -kosten informiert werden. Produktkennzeichnungen informieren künftig die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Waren garantiert länger halten, und das kommt Herstellern zugute, deren Waren haltbarer sind. Der Dschungel der falschen Umweltaussagen wird bald gelichtet, weil nur noch zertifizierte und begründete umweltbezogene Angaben zur Umweltleistung zulässig sind.“

erklärte Berichterstatterin Biljana Borzan (S&D, Kroatien) nach der Abstimmung.

Nächste Schritte:

Der Rat der EU nahm sein eigenes Verhandlungsmandat am 3. Mai an. Demnach können die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Inhalt und Wortlaut der Richtlinie bald beginnen.

Hintergrundinformationen

Die vorgeschlagene Richtlinie gehört zum ersten Paket zur Kreislaufwirtschaft – gemeinsam mit der Ökodesign-Verordnung, der Bauprodukteverordnung und einem Initiativbericht über die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien. Sie bereitet den Weg für eine neue Richtlinie über den Nachweis umweltbezogener Angaben, in der die Bedingungen für die Verwendung von Umweltaussagen in Zukunft genauer festgelegt werden sollen.

Mit der Verabschiedung dieser Rechtsvorschrift reagiert das Parlament auf die Forderungen der Bürger in Bezug auf nachhaltigen Verbrauch, nachhaltige Verpackungen und nachhaltige Produktion sowie nachhaltiges Wachstum und Innovation, wie sie in den Vorschlägen 5 (1), (7) und (10) sowie 11 (2) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.