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Globale Nachhaltigkeit: Österreich nicht auf Zielkurs

Österreichische NGO-VertreterInnen fordern klare Ziele für Nachhaltige Berichterstattung und kritisieren fehlende Ambition der österreichischen Bundesregierung.

Im Herbst 2015 hatten sich Vertreter von 193 UN-Staaten auf eine Agenda für nachhaltige Entwicklung mit 17 Zielen (SDGs- Social Devlopment Goals) geeinigt. Herzstück der Agenda sind nationale Umsetzungspläne und eine systematische Überprüfung mit breiten Beteiligungsmöglichkeiten. Die nationalen Anstrengungen bilden die Basis für zwei weitere Überprüfungen im Rahmen der UN. Soeben gratulierte der scheidende UN-Generalsekretär Ban Ki-moon bei seinem Wienbesuch der Bundesregierung für ihr Engagement bei der Agenda 2030.

NGO-VertreterInnen kritisieren dagegen, dass Österreich die Chance auf nachhaltige Entwicklung verschlafe. Länder wie Deutschland und Schweiz präsentierten bereits ihre überarbeiteten Strategien. Die österreichische Nachhaltigkeitsstrategie stammt aus dem Jahr 2002, eine Neuformulierung aus dem Jahr 2012 scheiterte. „Österreich steuert praktisch ohne Kompass auf rauer See, was seine Nachhaltigkeitspolitik betrifft, mit ungewissen Auswirkungen für die nächste Generation“, kritisiert Daniel Bacher von der Dreikönigsaktion Hilfswerk der Katholischen Jungschar. Die SDGs seien eine Chance die österreichische Nachhaltigkeitspolitik wiederzubeleben. Dafür brauche es allerdings eine Strategie mit konkreten Maßnahmen, Zeitrahmen, Ressourcen, Partizipation und Überprüfung.

NGOs wollen Berichtserstattung regulieren

Ab dem 1.1.2017 müssen große Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen nichtfinanzielle Informationen zu Umwelt-, Sozial-, Diversitäts und Menschenrechtsfragen offenlegen. Am 15. Dezember entscheidet der österreichische Nationalrat über die Umsetzung der EU-Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung im so genannten „Nachhaltigkeits- und Diversivitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG).
Nach Ansicht der NGOs sollte die Berichterstattung nicht nur verpflichtend sein, sondern auch rechtsverbindlich reguliert werden, zum Beispiel durch die sogenannte „Gemeinwohl-Bilanz“, die extern geprüft und an Rechtsfolgen geknüpft werden sollte. Dadurch sollte der Wettbewerbsnachteil, den sozial und ökologisch verantwortungsvoll handelnde Unternehmen zumindest kurzfristig erleiden, kompensiert werden.
Olivia Rauscher vom NPO-Institut an der WU Wien: „Die relevanten Themenbereiche und geeignete Methoden bzw. Indikatoren zur Wirkungsmessung müssten im Nachhaltigkeits- und Diversivitäts-verbesserungsgesetz verankert werden. Es wäre ein wichtiger Schritt, um von einer Leistungs- in eine Wirkungsgesellschaft zu gelangen.“

Nachhaltigkeit wieder ernst nehmen!
„Österreich war vor 10 Jahren Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit,“ sagt Fritz Hinterberger, Chef des Sustainable Europe Research Institute und Mitglied im Vorstand des Austrian Chapter des Club of Rome, „als unter österreichischer Ratspräsidentschaft die EU-Nachhaltigkeitsstrategie überarbeitet wurde. Das stünde uns auch heute wieder gut an. Die Vorgabe klarer Ziele würde nicht nur Umwelt und Gesellschaft zugute kommen, sondern auch der heimischen Wirtschaft. Das zeigen alle einschlägigen Studien der letzten Jahre“, so Hinterberger, „Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Lebensqualität und Arbeitsplätze sind eigentlich nur mehr in diesem Bereich zu erwarten.“ Die Wirtschaft brauche dafür entsprechende Vorgaben von der Politik. NFI-Richtlinie und Agenda 2030 bieten internationale verbindliche Grundlagen, die es in Österreich nicht halbherzig, sondern mutig umzusetzen gelte.