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Herkunftskennzeichnung verpflichtend

Seit heute ist die Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch in Krankenhäusern, Betriebskantinen und ähnlichen Einrichtungen verpflichtend.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und BM für Konsument*innenschutz Johannes Rauch  halten je einen Teller mit Essen in der Hand.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und BM für Konsument*innenschutz Johannes Rauch Foto: bmsgpk-florian-rogner

In Krankenhäusern, Betriebskantinen und ähnlichen Einrichtungen werden jeden Tag rund 2,2 Millionen Essen konsumiert. Ab 1. September ist dort die Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch verpflichtend. Gleichzeitig kommt es zu strengeren Regeln in der gesamten Gastronomie: Wer mit der Herkunft von Produkten wirbt, muss das gegenüber den Lebensmittelbehörden der Länder auch belegen können.

Etwa 3,5 Millionen Speisen werden täglich außer Haus konsumiert. Fast zwei Drittel davon entfallen auf Großküchen und Kantinen - etwa in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Betriebskantinen sowie privat geführten Kantinen in Unternehmen. Um für die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit zu schaffen, zu
saisonalen und regionalen Produkten zu greifen, hat die Bundesregierung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Eier und Milch in der Gemeinschaftsverpflegung ins Regierungsprogramm aufgenommen.
Konsument*innenschutzminister Johannes Rauch: „Wir alle wollen wissen, was wir essen. Eine bessere Kennzeichnung ist deshalb ein Gewinn für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie können sich damit bewusst für regional produzierte Lebensmittel entscheiden. Ich bin überzeugt: Viele Kantinen werden deshalb ihr Einkaufsverhalten ändern
und mehr auf Herkunft und Qualität achten. Wir haben bei der Gemeinschaftsverpflegung einen wichtigen ersten Schritt gesetzt haben, der auch in anderen Bereichen eine Dynamik hin zu mehr Transparenz erzeugen wird
.“
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung tritt nach intensiven Verhandlungen endlich in Kraft. Jeden Tag werden in
Österreich 2,2 Mio. Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben. Künftig wird dort die Herkunft am Speiseplan oder gut sichtbar auf einem Plakat bzw. Monitor zu sehen sein. Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern sichtbarer. Das ist ein starker Hebel, mit dem wir erstmals Erfahrung in der Umsetzung gewinnen. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für mehr Transparenz auf unseren Tellern einsetzen
.“

Kennzeichnung gut sichtbar

Ein besonderes Augenmerk wurde in der Umsetzung auf praktikable Lösungen für die Betriebe gelegt. Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss deutlich lesbar und gut sichtbar sein, zum Beispiel durch einen Aushang oder in der Speisekarte. Die Kennzeichnung ist tagesaktuell oder prozentuell über das Jahr gerechnet möglich.
Manfred Ronge, Geschäftsführer von GV Austria, dem Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger: „In der Gemeinschaftsverpflegung sind wir jetzt schon regionaler unterwegs, als die meisten Menschen glauben. Gleichzeitig sehen wir, dass immer mehr Gemeinschaftsverpfleger ihre Gäste mit einer einfachen, klaren Kennzeichnung über die Herkunft der Lebensmittel in den Speisen informieren wollen. Die Gemeinschaftsverpfleger nehmen jetzt eine Vorbildfunktion ein. Wir werden die Möglichkeit nutzen, sehr präzise die Herkunft mit Österreich, dem Bundesland oder der Region auszuloben.“

Kennzeichnung in Gastronomie muss nachvollziehbar sein

Ein wichtiger Schritt ist der Bundesregierung auch in der Gastronomie gelungen. Jede freiwillige Kennzeichnung von Produkten muss nun bei Kontrollen nachgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung, zum Beispiel wenn Werbung mit regionalen Eierschwammerln gemacht wird, die Ware in Wahrheit aber aus Litauen stammt. “Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, haben sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit sowohl für Lebensmittelbehörden als auch für Gastronominnen und Gastronomen”, betont Konsument*innenschutzminister Johannes Rauch. Die Kontrolle der Herkunftskennzeichnung erfolgt künftig über die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer.