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Neue Förderungen und ein neues Vergaberecht

 Die Gemeindeagentur informiert mit Seminaren in ganz Niederösterreich über Neuigkeiten bei Förderungen und in Rechtsfragen. 

Symbolbild Vergaberecht
Symbolbild: Alex Shuper

Das 1x1 zu Fördermöglichkeiten und zum Vergaberecht für Gemeinden gibt es in diesem kostenfreien Seminar der Dorf- & Stadterneuerung zu erfahren. Die Dorf- & Stadterneuerung unterstützt mit dem Beschaffungsservice NÖ sowie dem Webshop Gemeinden und Städte in Niederösterreich dabei, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen kosteneffizient zu beschaffen.

Warum nachhaltige Beschaffung?

  • Preis-Leistungs-Verhältnis: Die Produkte unsres Webshops werden nach strengen Nachhaltigkeitskriterien bewertet.
  • Fördermöglichkeiten nutzen: In Kooperation mit dem Kommunalen Förderzentrum NÖ helfen wir Ihrer Gemeinde, verfügbare Förderungen optimal auszuschöpfen.
  • Soziale Verantwortung & Umweltschutz: Durch unsere nachhaltige Beschaffung unterstützen Sie Anbieter, die aktiv für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung einstehen.

Die Partner*innen

Um den Gemeinden noch mehr Service bieten zu können, wurde in Kooperation mit der Wirtschaftskammer NÖ, dem NÖ Gemeindebund und dem NÖ Gemeindevertreterverband diese Seminarreihe entwickelt. Denn ein Ziel aller Organisationen ist es, die Regionalität zu fördern und Gemeinden in der nachhaltigen Beschaffung optimal zu unterstützen.

Als gemeinsame Aktion geht nun die Veranstaltungsreihe “Fördertöpfe nutzen, Vergaberecht verstehen” in die zweite Auflage. Interessierte Gäste können aus fünf Terminen wählen und werden über aktuelle Fördermöglichkeiten und rechtskonforme Beschaffungsprozesse informiert.

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

"Nachhaltige Beschaffung ist nicht nur eine ethische Entscheidung, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Investition", heißt es von Seiten der Gemeindeagentur. Jene umweltfreundliche Produkte bevorzugen, reduzieren Emissionen, stärken die regionale Wirtschaft und sichern die Lebensqualität für kommende Generationen.Sie stellen ihre Gemeinde strategisch für die Zukunft auf. Die Infos zu den Terminen

GUT ZU WISSEN

Die Novelle des Vergaberechts 2026 (BGBl I 8/2026) tritt überwiegend am 1. März 2026 in Kraft. Sie überführt die bisher befristete Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht und erhöht die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich

Sie bringt höhere Direktvergabegrenzen (bis EUR 140.000 bei Liefer-/Dienstleistungen, EUR 200.000 bei Bauaufträgen im klassischen Bereich), verpflichtende eForms auch unterhalb der EU-Schwellenwerte und strengere Ausschlussgründe (Compliance). Ziel sind Flexibilität, Verfahrensbeschleunigung und mehr Nachhaltigkeit. Vor allem Gemeinden und kleinere öffentliche Stellen gewinnen zusätzlichen Handlungsspielraum.