Von 40 Milliarden Euro Fördergeld wurden erst 332 Millionen Euro ausbezahlt
Das Zeugnis des EU-Rechnungshofs zur Halbzeit ist zwar schlecht, die EU-Kommission wird den Innovationsfonds aber auf neue, bessere Beine stellen.
Aus dem Innovationsfonds werden gezielt Investitionen in innovative Technologien unterstützt, die das Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen haben. Der Rechnungshof hat diese Prüfung durchgeführt, um zu bewerten, ob der Innovationsfonds einen Beitrag dazu leistet, Demonstrationsprojekte voranzutreiben, die wirksam zu den Dekarbonisierungszielen der EU beitragen.
Zur Halbzeit sind nur ein Bruchteil der Mittel ausbezahlt
Der Rechnungshof stellte fest, dass aus dem Innovationsfonds innovative Technologien im großen Maßstab gefördert werden, die erwartete Verringerung der Treibhausgasemissionen dadurch jedoch nicht erreicht wird. Bei den meisten der vom Rechnungshof besuchten Projekte blieben die Ergebnisse in Bezug auf die Vermeidung von Emissionen hinter den Erwartungen zurück.
Der Rechnungshof stellte ferner fest, dass Unsicherheit hinsichtlich des Umfangs der Finanzmittel besteht, dass es keine strukturierte Analyse gibt, die der Mittelzuweisung zugrunde liegt, und dass es bei den Projekten zu Verzögerungen und Annullierungen kommt. Zwei Drittel davon sind auf substanzielle Änderungen des Projekts zurückzuführen, die häufig mit den Marktbedingungen und der Bereitschaft der Teilnehmer*innen, die damit verbundenen Risiken zu tragen, zusammenhingen.
Viel Geld gehortet
Die Mittel stiegen unerwartet, allerdings war die Größe des Topfs von Beginn an nicht planbar: 2015 schätzte die Kommission, dass mit den 400 Millionen EHS-Zertifikaten, die dem Innovationsfonds zugewiesen wurden, im Zeitraum 2020 bis 2030 bis zu 10 Milliarden Euro eingenommen würden.
In der Zwischenzeit ist die Zahl der dem Innovationsfonds zugeteilten Zertifikate gestiegen. Nach der jüngsten Schätzung der Kommission werden sich die durch den Verkauf von 530 Millionen Zertifikaten eingenommenen Mittel des Innovationsfonds im Zeitraum 2020 bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro belaufen. Der monetarisierte Wert der bis zum 30. Juni 2025 versteigerten EHS-Zertifikate des Innovationsfonds belief sich auf 18,7 Milliarden Euro, wovon 6,7 Milliarden Euro zur Finanzierung von REPowerEU-Maßnahmen auf die Aufbau- und Resilienzfazilität übertragen wurden und 12,0 Milliarden Euro für den Innovationsfonds verfügbar blieben. Damit wurde der ursprünglich erwartete Wert von 10 Milliarden Euro für den gesamten Zeitraum 2020 bis 2030 bereits überschritten.
Die konkreten Änderungen der Vergabe-Struktur
Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission, eine strukturierte Analyse im Hinblick auf die Mittelzuweisung zu erstellen, zusätzliche Maßnahmen zu prüfen, mit denen der Einsatz der Mittel beschleunigt werden kann, und die Beurteilung der Projekte zu verbessern.
- Eine strukturierte Analyse erstellen, um die Zuweisung von Mitteln aus dem Innovationsfonds zu lenken. Die Kommission sollte sicherstellen, dass eine strukturierte und zukunftsorientierte Analyse der technologischen Landschaft die Entscheidungen über die Zuweisung von Mitteln für Dekarbonisierungspfade und neu entstehende politische Prioritäten leitet. Diese Analyse sollte die Entwicklung sowohl ausgereifter als auch bahnbrechender innovativer Technologien berücksichtigen.
- Zusätzliche Maßnahmen prüfen, um zu einer schnelleren Bereitstellung von Mitteln beizutragen. Die aus dem Innovationsfonds finanzierten Projekte sind langfristiger Art. Somit sollte die Kommission zusätzliche Maßnahmen erwägen, um die Haushaltsplanung zu verbessern und einen früheren Einsatz der Mittel zu ermöglichen. Das würde zu schnellen Ergebnissen beitragen und die Anhäufung von Vermögenswerten verringern. Solche Maßnahmen sollten nach 2030 anwendbar sein, einer sorgfältigen Risikoanalyse der Entwicklung des CO2-Marktes und seiner Auswirkungen auf den Fonds folgen und auf angemessenen Erwartungen an die Projekt-Beendigung beruhen.
- Die Bewertung der Projekte verbessern sowie das Problem der Verzögerung und Einstellung von Projekten angehen. Die Kommission sollte
a) die Methoden zur Evaluierung von Projekten verbessern, um eine genauere Bewertung der potenziellen Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie der finanziellen und technologischen Reife von Projekten zu ermöglichen,
b) den Bedarf an mehr Flexibilität in Bezug auf die Anforderungen und den Zeitpunkt des Abschlusses der Gesamtfinanzierung sowie in Bezug auf den Zeitraum für die Überprüfung der Verringerung der Treibhausgasemissionen bewerten.
Die Kommission akzeptiert alle drei Empfehlungen und wird sie umsetzen.
Der EU-Rechnungshof-Bericht zum Download
Zur Reaktion der EU-Kommission
Das EU-Emissionshandelssystem (EHS) – ein marktbasierter Mechanismus zur Regulierung von Emissionsrechten – ist der Eckpfeiler der Klimapolitik der EU und ihr wichtigstes Instrument zur kosteneffizienten Verringerung der Treibhausgasemissionen. Der Innovationsfonds ergänzt das EHS: Aus dem Fonds werden gezielte Investitionen in innovative Technologien unterstützt, die das Potenzial haben, die Treibhausgasemissionen deutlich zu verringern, darunter CO2-arme und -freie Techniken und Verfahren. Solche Technologien können erheblich zur Dekarbonisierung von Schlüsselsektoren in der EU-Wirtschaft beitragen.