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Neue Vorgaben für die Stromproduktion

Was sich mit dem neuen Elektrizitäts­wirtschafts­gesetz für Erzeuger, Unternehmen und Gemeinden ändert.

Illustration von drei Wohngebäuden, welche durch Stromleitungen mit einer Elektrizitätserzeugungsanlage mit Photovoltaik und Windrädern verbunden sind.
Erzeuger dürfen eigene Direktleitungen errichten, um Strom direkt an Kundinnen und Kunden zu liefern. Bild: Philip Oroni/unsplash

Für Betreiber von Erzeugungsanlagen bringt das neue Elektrizitäts­wirtschafts­gesetz (ElWG) klare technische Vorgaben. Neue Anlagen, ab einer netzwirksamen Leistung von 3,68 kW, müssen künftig so ausgestattet sein, dass der Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern kann. Das hilft, Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Bei neuen Photovoltaik- und Wind­kraft­anlagen, mit einer netzwirksamen Leistung über 7 kW, kann die Einspeisung bei Netzengpässen außerdem vorübergehend durch den Netzbetreiber reduziert werden, jedoch nur in geringem Ausmaß, damit möglichst wenig Energie verloren geht.

Größere Erzeugungsanlagen müssen ab 2027 für den Strom, der eingespeist wird, einen fixen Versorgungsinfrastrukturbeitrag in Höhe von 0,05 Cent pro kWh leisten. Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis inklusive 20 kW können weiterhin kostenfrei in das Stromnetz einspeisen. Energiespeicheranlagen, die systemdienlich betrieben werden, profitieren von Beitragsbefreiungen. Zusätzlich dürfen Erzeuger eigene Direktleitungen errichten, um Strom direkt an Kundinnen und Kunden zu liefern oder selbst zu nutzen. Wenn das Netz an einem Standort für eine neue Stromerzeugungsanlage noch nicht vollständig ausgebaut ist, ermöglicht der flexible Netz­zugang eine vorübergehend reduzierte, sichere Einspeisung.

Die Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich, enu informiert Unternehmen, Gemeinden, Energiegemeinschaften und Bürger*innen, was sich für sie konkret ändert.