Neue Vorgaben für die Stromproduktion
Was sich mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz für Erzeuger, Unternehmen und Gemeinden ändert.
Für Betreiber von Erzeugungsanlagen bringt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) klare technische Vorgaben. Neue Anlagen, ab einer netzwirksamen Leistung von 3,68 kW, müssen künftig so ausgestattet sein, dass der Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern kann. Das hilft, Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Bei neuen Photovoltaik- und Windkraftanlagen, mit einer netzwirksamen Leistung über 7 kW, kann die Einspeisung bei Netzengpässen außerdem vorübergehend durch den Netzbetreiber reduziert werden, jedoch nur in geringem Ausmaß, damit möglichst wenig Energie verloren geht.
Größere Erzeugungsanlagen müssen ab 2027 für den Strom, der eingespeist wird, einen fixen Versorgungsinfrastrukturbeitrag in Höhe von 0,05 Cent pro kWh leisten. Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis inklusive 20 kW können weiterhin kostenfrei in das Stromnetz einspeisen. Energiespeicheranlagen, die systemdienlich betrieben werden, profitieren von Beitragsbefreiungen. Zusätzlich dürfen Erzeuger eigene Direktleitungen errichten, um Strom direkt an Kundinnen und Kunden zu liefern oder selbst zu nutzen. Wenn das Netz an einem Standort für eine neue Stromerzeugungsanlage noch nicht vollständig ausgebaut ist, ermöglicht der flexible Netzzugang eine vorübergehend reduzierte, sichere Einspeisung.
Die Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich, enu informiert Unternehmen, Gemeinden, Energiegemeinschaften und Bürger*innen, was sich für sie konkret ändert.