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Plastiksackerl - ein langer Abschied

Seit vielen Jahren ist das Plastiksackerl ein vertrauter Begleiter beim Einkaufen. Im Kampf gegen den Plastikmüll wird es aber in seiner bisherigen Form nicht mehr lange erhältlich sein.

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Die Europäische Union und die nationalen Gesetzgeber haben erste Schritte gesetzt, um nachhaltigere Verpackungslösungen im Markt zu etablieren.  Cornelia Mayer, Austrian Standards.

Eines muss man schon sagen: Das Plastiksackerl ist zäh. Und damit ist weniger dessen zum Teil hauchdünne Beschaffenheit gemeint, als sein Überleben. Es feierte seinen furiosen Einzug und hat sich so richtig in den Gewohnheiten der Konsumenten festgesetzt. Wozu einen eigenen Tragebehelf mitnehmen? Im Supermarkt liegen ohnehin viele kleine Helfer herum, die das Tragen der Einkäufe erleichtern – noch dazu gratis.

Genau das ist einer der Eckpunkte, an denen die EU ansetzte. In einer Richtlinie aus dem Jahr 2015 wurde den Mitgliedstaaten die Alternative gegeben: Entweder sie ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen, dass der jährliche Verbrauch der so bezeichneten leichten Kunststofftragetaschen im Durchschnitt nicht mehr als 90 Stück pro Person bis Ende 2019 und nicht mehr als 40 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis 2025 beträgt. Oder sie stellen sicher, dass leichte Kunststofftragetaschen bis Ende 2018 in den Verkaufsstellen von Waren nicht mehr kostenfrei abgegeben werden, falls keine gleichermaßen wirksamen Instrumente angewendet werden.

Österreich hat sich für die erste Variante entschieden und will sogar noch vor der von der EU gesetzten Frist das Plastiksackerl in seiner bisherigen Form aus den Geschäften verdrängen, nämlich bis 2020. Als Grundlagen für die Reduktion dient hierzulande unter anderem die nationale Verpackungsverordnung. Demnach fällt die Tragetasche, also das Plastiksackerl unter Punkt 7. „Serviceverpackungen“: „Verpackungen wie Tragetaschen, Stanitzel, Säckchen, Flaschen oder ähnliche Umhüllungen, sofern diese Verpackungen in einer technisch einheitlichen Form hergestellt und üblicherweise in oder im Bereich der Abgabestelle an den Letztverbraucher befüllt werden.“ Das Plastiksackerl rutscht also nicht aus Definitionsgründen durch, sondern wurde klar vom Gesetzgeber erfasst.

Wohin die Reise bei dieser Art von Verpackungen gehen soll, steht bereits lange fest. Aus dem Jahr 2004 stammt eine Reihe von Normen, die die Anforderungen an diese Art von Verpackungen festlegen. Als Basis dient die ÖNORM EN 13427:2004-09-01, Verpackung - Anforderungen an die Anwendung der Europäischen Normen zu Verpackungen und Verpackungsabfällen. Deren Motto lautet: Prevention by Source Reduction: Es soll also schon über den verringerten Einsatz dieser Verpackungen zu einer Reduktion von Plastikmüll kommen.

Die gesamte Normenreihe weist darauf hin, dass Ressourcen nur geschont werden können, wenn es zu einer Reduktion von Verpackungen kommt. Zusätzlich müssen diese stofflich verwertet werden können, oder energetisch (Müllverbrennung). Dazu wurden Mindestheizwerte festgelegt. Als weitere Möglichkeit sind die Kompostierung und der biologische Abbau der Verpackungen vorgesehen. Das heutige Plastiksackerl entspricht keiner dieser Anforderungen.

Die Europäische Parlament hat Ende Oktober 2018 in Straßburg nochmals eine verschärfte Formulierung für die Gesetzgebung in Sachen der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt gewählt und einen Text der EU-Kommission abgeändert: „Die weltweite Kunststoffproduktion hat stark zugenommen und belief sich im Jahr 2017 auf 348 Millionen Tonnen. (…) Ihre zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Strategie für Kunststoffe zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht und die Gesamtmenge an Kunststoffen in der Umwelt vermindert werden soll. Die Europäische Strategie für Kunststoffe ist ein erster kleiner Schritt auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft, die darauf beruht, sämtliche Kunststoffprodukte in geringerem Maße zu verwenden, wiederzuverwenden und zu recyceln.“ Damit wird das Ende der Ära Plastiksackerl eingeläutet.