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Wie die EU das Geld der Anleger nachhaltig umlenken will

Die EU benötigt pro Jahr zusätzliche 180 Mrd. Euro zur Finanzierung ihrer Umweltpläne. Weil die Steuereinnahmen nicht reichen, sollen private Gelder in nachhaltige Anlagen umgelenkt werden. Autor: Axel Dick, qualityaustria.

Portraitfoto Von axel dick
Anna Rauchenberger

Ab voraussichtlich 2020 wird den Banken, Versicherungen und Anlageberatern ein Kriterienkatalog vorgelegt, der als Grundlage für die Bewertung des Nachhaltigkeitsgrades von Unternehmen dient. Jenen Unternehmen, die sechs Umweltziele verfehlen, drohen schlechtere Konditionen bei der Kreditaufnahme.

Die Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem und Teil des Aktionsplans „Nachhaltige Finanzierung“ der EU. Sie enthält Kriterien, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig betrachtet wird und wann nicht. Ziele dieses Aktionsplans der EU-Kommission sind die Umlenkung der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen, die Reduktion der Risiken durch Umweltzerstörung und Ressourcenknappheit sowie die Förderung von Transparenz und langfristigem Denken in der Finanz- und Wirtschaftswelt. Die Verordnung dürfte noch in diesem Jahr beschlossen und bereits 2020 in Kraft treten.

Finanzberater sind zur Offenlegung verpflichtet

Neben der Taxonomie-Verordnung beinhaltet der Aktionsplan auch die Offenlegungs-Verordnung. Diese sieht umfassende Offenlegungsplichten für die Finanzindustrie (Wertpapierfirmen, Versicherungsvermittler, Wertpapiervermittler …) vor. Dies soll dazu führen, dass die Investoren Nachhaltigkeitskriterien – so genannte ESG-Faktoren (Environment, Social, Governance) – stärker in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen. Zudem werden sich KMU künftig leichter über den Kapitalmarkt finanzieren können, wenn sie ESG-Faktoren im Unternehmen umsetzen.

Damit die EU-Klimaziele bis 2030 erreicht werden können, sind 180 Mrd. Euro pro Jahr an zusätzlichen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien notwendig. Finanziert werden sollen diese Investitionen teilweise durch die Mobilisierung von privatem Kapital. In der nationalen und internationalen Normung arbeitet man auch an der ISO 14030 Serie Green Debt Instruments.

Norm schreibt ständige Verbesserung vor

Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem werden künftig klar im Vorteil sein, weil die sechs Umweltziele der Taxonomie-Verordnung in enger Korrelation mit den von der Norm ISO 14001 und EMAS geforderten Umweltaspekten und Umweltauswirkungen stehen. Jede Organisation mit einem Umweltmanagementsystem muss bereits jetzt die wesentlichen Punkte analysieren, priorisieren und ist durch die Norm zu einer ständigen Verbesserung verpflichtet. Diese Unternehmen werden sehr gut auf die Fragen der Finanzwirtschaft vorbereitet sein.

Umweltmanagementsysteme retten die Welt

Weltweit hat sich die Zahl der ausgestellten ISO 14001-Zertifikate vom Jahr 2006 bis 2017 von rund 128.000 auf knapp 363.000 fast verdreifacht. In Österreich waren per Ende 2017 rund 1.168 Zertifikate im Umlauf, europaweit sind es knapp 112.800. Umweltmanagementsysteme werden von den Organisationen großteils auf freiwilliger Basis eingeführt – andererseits aber auch, weil die Unternehmen Teil einer Lieferkette und dadurch dazu verpflichtet sind.

Das gestiegene Umweltbewusstsein zeigt sich aber nicht nur am stetigen Wachstum der ausgestellten ISO 14001-Zertifikate, sondern auch in der weltweit enormen Resonanz auf die Demonstrationsaufrufe der jungen schwedischen Umweltaktivistin Greta Thunberg. Es wächst eine Generation heran, die es künftig nicht mehr tolerieren wird, wenn wir die Klimaschutzpolitik weiter so vernachlässigen wie bisher. Wenn weltweit alle Unternehmen ein Umweltmanagementsystem einführen würden, wäre das ein Schritt für die Rettung der Welt. Und es braucht entsprechende internationale Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Wirtschaften fördern.

Zur Entwicklung der Umweltmanagement-Systeme.