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Finanzprodukte: Rahmen für Taxonomie vereinbart

Gestern haben die EU-Verhandlungsführer eine vorläufige Einigung zur Bewertung von nachhaltigen Finanzprodukten erzielt.

Die Erstellung einer Taxonomie ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen. Sie soll sicherstellen, dass Investoren nachhaltige Investmentmöglichkeiten auf einen Blick erkennen können. Sowohl Finanzprodukte als auch große Unternehmen müssen sich an die Taxonomie halten.

Die Taxonomie oder eine „grüne Liste“ (Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis) ist ein System zur Feststellung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit zu bestimmten Umweltzielen beiträgt und anderen „keinen Schaden zufügt“ ("does no harm").

Ein großer Diskussionspunkt war die Bewertung der Atomenergie. Sie dürfte nun aufgrund des "does no harm" Grundsatzes nicht zu den grünen Technologien dazugezählt werden.

Die Grundlogik der Taxonomie wurde mit zwei Fragen beschrieben: Zunächst geht es um die Frage, ob eine Aktivität „auf umweltfreundliche Weise“ durchgeführt werden kann. Bei der zweiten geht es um Schwellenwerte wie CO2-Emissionsgrenzwerte für die Stromerzeugung, die eine Aktivität erfüllen muss, um als grün zu gelten. Diese Schwellenwerte müssen noch festgelegt werden.

Im nächsten Schritt muss die Taxonomie durch das Europäische Parlament und den EU-Rat genehmigt werden.

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