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Fragen & Antworten zur EmpCo

Ab 27.9.2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing - ein Q&A von der Wirtschaftskammer.

Ein grünes Fragezeichen im Stil eines metallisch schillernden Heliumballons auf grünem Hintergrund, rundherum wabernde grüne Umkreisungen.
Foto: Rodion Kutsaiev/Unsplash

Eigentlich klingt es einfach, was mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, ab Ende September für Unternehmen wichtig ist.  

Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „umweltfreundlich“, „grün“ und „ökologisch“) sind künftig verboten. Auch Labels bzw. Gütesiegel dürfen nur noch dann verwendet werden, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Weniger bekannt ist, dass auch Falschangaben zur Reparaturfähigkeit von Produkten verboten sind.

Die Wirtschaftskammer stellt deshalb klar, dass die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb auch „irreführende Angaben zu Haltbarkeit, Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten“ verbietet. Oder Angaben über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder die Möglichkeit einer Reparatur irreführend sind. „Unzulässig sind Informationen über und die Bewerbung von Produkten, deren Haltbarkeit bewusst begrenzt wurde, die Bewerbung von Produkteigenschaften als Besonderheit, obwohl dadurch nur gesetzliche Vorgaben erfüllt werden“, heißt es im Rahmen eines Q&A, zum Thema.

Weitere Informationen zur EmpCo auf businessart.at:

Henriette Gupfinger, Mariella Julia Franz: Empowering Consumers for the Green Transition

Reinhard Herok: Nachhaltigkeit sagen reicht nicht mehr

Studie von Wortliga: Greenwashing gehört (noch nicht) der Vergangenheit an