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Nachhaltige Beschaffung

Die novellierten Vergaberichtlinien der EU eröffnen Möglichkeiten, die staatliche Beschaffung ökologisch und sozial verträglicher zu machen.

Ziel ist, Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen und das Bestbieterprinzip zu forcieren.

Die EU Vergaberechtsreform 2014 legt daher fest, dass auch Anforderungen an die Nachhaltigkeit des Produktionsprozesses gestellt werden können.

  • Dadurch wird es erstmals möglich, Lebenszykluskosten als bewertungsrelevante Kosten zu definieren. Das bedeutet, dass auch die Nutzungs- bzw. Folgekosten stärker mitberücksichtigt werden können (z.B. Ersterrichtungskosten mit 20% und Folgekosten mit 80%).
  • Zudem besteht die Möglichkeit, ein bestimmtes Gütezeichen als Nachweis für die Einhaltung geforderter Merkmale zu verlangen. Voraussetzung ist, dass alle Kriterien des Gütezeichens mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Auftraggeber müssen aber auch andere Gütezeichen gelten lassen, beziehungsweise akzeptieren, wenn Auftragnehmer nachweislich und unverschuldet keine Möglichkeit haben, das verlangte Gütezeichen zu implementieren.

Die Novelle des österreichischen Vergabegesetzes ist derzeit in Begutachtung.

Ob die Novelle des Bundesvergabegesetzes der große Hebel für die österreichische Beschaffungspolitik ist und welche anderen Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur mehr Nachhaltigkeit in der Beschaffung führen - darüber diskutierten ExpertInnen und PraktikerInnen auf der ÖKOBÜRO-Veranstaltung „Nachhaltige Beschaffung" am 15. April im HUB Vienna.

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