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EU-Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft

In ihrer Stellungnahme bezeichnen Umweltdachverband und WWF den EU-Aktionsplan als grundsätzlich positives Signal, wichtige Themen würden adressiert, aber zu unkonkret ausgeführt.

Natura 2000-Netzwerk nicht ausreichend finanziert

So bleibe die Finanzierung der für die Umsetzung des Natura 2000-Netzwerks notwendigen Projekte und Maßnahmen weiterhin unklar. Der derzeitige EU-Haushalt deckt nur ein Fünftel dieser Kosten, die auf 5,8 Milliarden Euro jährlich geschätzt werden. „Knapp sechs Milliarden Euro, das klingt auf den ersten Blick nach viel Geld. Setzt man jedoch den Gegenwert aller Dienstleistungen der europäischen Ökosysteme – geschätzte 200 bis 300 Milliarden Euro – in Verhältnis zu diesen Managementkosten, wird deutlich, dass der Gewinn die Kosten um ein Vielfaches übersteigt. Die Finanzierungserfordernisse für Natura 2000 hätten im Aktionsplan viel eindeutiger adressiert werden müssen, um dem Thema Naturschutz in der Debatte über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU mehr Gewicht zu verleihen“, erklärt Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes. 

Fehlende Maßnahmen für Biodiversität

Ebenso lasse das Vorhaben konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Biodiversitätsverluste durch Landwirtschaft, Energie und Verkehr vermissen. „Naturschutz sichert die Grundlage unseres Lebens, schafft Green Jobs, beugt Naturkatastrophen vor und ist eine vergleichsweise günstige Maßnahme, die Folgen des Klimawandels zu dämpfen. Es ist nicht zuletzt den EU-Naturschutzrichtlinien zu verdanken, dass viele beinahe ausgerottete Arten europaweit Comebacks feiern konnten und die Erhaltung naturschutzfachlich bedeutsamer Lebensräume im Natura 2000-Netzwerk für eine hohe Lebensqualität in Europa sorgt. Intakte Natur ist schließlich für uns alle von Bedeutung – ganze Wirtschaftszweige, wie etwa der Tourismus, profitieren von einer gesund erhaltenen Natur- und Kulturlandschaft“, betont Jurrien Westerhof, politischer Leiter des WWF.

Für die europäischen Regierungen gelte es nun, den wirksamen Schutz der Natur in den anstehenden Reformen wichtiger EU-Agenden, beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik, voranzutreiben. „Dazu gehört etwa die Forderung einer Zweckwidmung von Geldern für Biodiversität. Nicht zuletzt sind vor dem Hintergrund der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals) Natur- und Umweltschutzbelange in den allgemeinen Verhandlungen des nächsten EU-Budgets verstärkt einzufordern – eine Verpflichtung, die auch Österreich betrifft“, so Pfiffinger und Westerhof.

Zum EU-Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1112_en.htm